Als vollständig Geimpfte gelten Personen, die noch nicht nachweislich an COVID-19 erkrankt waren und einen Impfnachweis auf Papier oder in elektronischer Form haben und die letzte erforderliche Einzelimpfung vor über 14 Tagen erhalten haben. Bei BioNTech, Moderna und AstraZeneca sind dafür zwei Dosen nötig. Bei Johnson & Johnson reicht eine Dosis.
Als vollständig Geimpfte gelten außerdem Personen, die an COVID-19 erkrankt waren und einen Impfnachweis auf Papier oder in elektronischer Form haben und eine Impfdosis erhalten haben. Aus den Unterlagen muss außerdem hervorgehen, dass sie eine COVID-19 Erkrankung überstanden haben.
Als Genesene gelten Personen, die nachweislich positiv auf das Coronavirus mit einem PCR-Test getestet wurden. Die Testung muss zwischen 28 Tagen und 6 Monaten zurückliegen.
Als Getestete gelten Personen, die innerhalb der letzten 24 Stunden mit einem Antigen-Schnelltest oder einem PCR-Test getestet wurden.
Bei den Dokumenten, mit denen Personen nachweisen können, dass sie vollständig geimpft, genesen oder getestet sind, gilt laut Änderung im Infektionsschutzgesetz: Wer falsche Angaben in Impf-, Genesenen- und Testdokumenten einträgt und/oder unrichtige Dokumente dieser Art nutzt (beispielsweise einen gefälschten Impfpass), macht sich strafbar. Die Nutzung unrichtiger Dokumente wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet. Das Ausstellen unrichtiger Dokumente wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet.
Denn: Nur wer wirklich vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet ist, kann andere Menschen kaum noch infizieren.
Es gibt zurzeit sehr viele offene Fragen rund um die Übertragung, Erkrankungsdauer und Schutzmöglichkeiten vor dem Coronavirus SARS-CoV-2, für die es aufgrund der Neuartigkeit des Erregers noch keine hinreichend wissenschaftlich gesicherten Daten bzw. Studien gibt. Was jeweils aktueller Wissenstand ist, finden Sie in unseren umfassenden FAQs, die regelmäßig aktualisiert werden. Daher nutzen Sie gerne unsere FAQs zu Ihrer Information.
Duisburg, 29.10.2020
Die Regierung hat erneut die Schließung unserer Bäder angeordnet. Diese Schließung ist zunächst befristet von Montag, 2. November bis einschließlich Montag, 30. November 2020.
In dieser Zeit können unserer Bäder nicht genutzt werden; kein Mitgliederschwimmen, kein Training, keine Fremdnutzungen. Ich bitte um Beachtung!
Zeitgleich wird auch die Geschäftsstelle vorübergehend erneut geschlossen. Somit können auch keine Beitrittserklärungen angenommen werden.
Alle Mitarbeiter sind in Kurzarbeit.
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und hoffe, dass wir im Dezember wieder öffnen dürfen.
DSSC Präsidium
P. S. am Sonntag, 1. November 2020 bleiben unsere Bäder bereits, wie an jedem gesetzlichen Feiertag, geschlossen.
Ab Dienstag, 23.06.2020, sind die Hallenbäder Großenbaum, Wanheim und Obermeiderich wieder geöffnet. Nachdem am 16.06.2020 der Krisenstab in Duisburg entschieden hat, dass die von uns betreuten Bäder wieder geöffnet werden dürfen, haben wir alles darangesetzt, die Bäder so schnell wie möglich betriebsbereit zu bekommen. Dies auch unter Beachtung der besonderen Vorgaben zur Bekämpfung der Corona-Epidemie. Nun sind alle Wasseruntersuchungen, die nach einer so langen Schließung der Bäder schon allein aufgrund der üblichen gesetzlichen Qualitätsvorgaben vorgeschrieben sind, eingeleitet, sodass wir am 23.06.2020 die Bäder wiedereröffnen können. Wir hoffen, dass alle Vereinsmitglieder die derzeitigen besonderen Nutzungsvorgaben auch einhalten.
Im Hallenbad Obermeiderich können temporär noch zusätzliche Beeinträchtigungen eintreten, weil Reparaturarbeiten noch weiter ausgeführt werden müssen, da sich einige Magnetschalter heute (19.06.2020) entschieden haben ihren Dienst zu beenden. Leider liegen diese Schalter in einem nur schwer zugänglichen Bereich des Hallenbades.
Das Hallenbad Homberg bleibt bis einschließlich 12.07.2020 wegen Wartungsarbeiten geschlossen. In der Zeit führt DuisburgSport die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Wartung des Hubbodens durch. Dies wird durch spezielle Fachfirmen ausgeführt, deren Terminkalender zwischen Beauftragung und Ausführung eine Vorlaufzeit von mehr als einem halben Jahr bedingt. Für diese Arbeiten wird auch das Beckenwasser abgelassen. Sollten die Wartungsarbeiten schneller als eingeplant abgeschlossen werden, wird das Bad ggf. auch früher geöffnet.
Aufgrund der in Duisburg stark steigenden Zahlen der Menschen die mit dem Corona-Virus infiziert sind, finden die Reha-Sport-Gruppen
montags, 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr im Hallenbad Homberg und
dienstags, 20:00 Uhr bis 21:30 Uhr im Hallenbad Obermeiderich
bis zum 30. November 2020 nicht statt, da der weit überwiegende Teil der Kursteilnehmer zu der besonders zu schützenden Altersgruppe angehört.
Am Mittwoch, 18.12.2019, konnten wir nach 6 ½ - wöchiger Schließzeit und harter Arbeit unser Hallenbad in Wanheim endlich wieder öffnen.
An dieser Stelle möchte ich mich bedanken bei
Das Protokoll für die Vereinsmeisterschaften am 25.11.2018 ist erstellt und kann hier geladen werden.
Ab Dienstag, 4. September 2018, ist die Anmeldung wieder möglich.
Bitte zur Anmeldung mitbringen:
- Personalausweis (zur Vorlage)
- Kontokarte (zur Vorlage)
- Aktuelles Foto (wird später zurückgereicht)
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre müssen zur Anmeldung in Begleitung der Erziehungsberechtigten erscheinen; diese müssen die Anmeldung unterschreiben!